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Mittwoch, 21. Oktober 2015
Gerichtsentscheidungen zum Einsatz von Cannabis in der Schmerztherapie
Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen könnten PatientInnen mit schwersten chronischen Schmerzerkrankungen den Zugang zu einer Behandlung mit Cannabis erleichtern.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied zugunsten eines Patienten mit einer schweren rheumatischen Erkrankung (Morbus Bechterew). Die Krankenkasse hatte die Übernahme der Kosten für die Behandlung mit Cannabis abgelehnt.
In diesem Einzelfall bestehe ein Anspruch auf eine Cannabis-Behandlung auf Kosten der Krankenkasse, entschied das Gericht.
Einen ausführlichen Bericht zu diesem Fall veröffentlichte die Zeitschrift Focus.
Die zweite Gerichtsentscheidung betrifft den Eigenanbau von Cannabis durch PatientInnen mit chronischen Schmerzerkrankungen.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) müsse die Genehmigung für den Eigenanbau unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ausschöpfung alternativer Behandlungsmethoden) erteilen. Es wird sich nun zeigen, ob das BfArM dieses Urteil annimmt oder in die nächste Instanz geht.
Einen ausführlichen Artikel zu diesem Urteil lesen Sie bei Spiegel.de.
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